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Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Letzte Änderung: 22.07.2022

Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt die Pflichten der Arbeitgeber:innen zur Bestellung von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit, definiert deren Aufgaben und betriebliche Position und fordert die betriebliche Zusammenarbeit beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung. Es soll eine fachkundige Beratung der Arbeitgeber:innen sicherstellen. Dies gilt auch für klein- und mittelständische Unternehmen.

Die SVG unterstützt klein- und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Forderungen. Wir sind als Dienstleister für den arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst (ASD) der BG Verkehr tätig. Weitere Informationen, Aufnahmeformulare, Kosten, etc. finden Sie unter https://www.bg-verkehr.de/arbeitssicherheit-gesundheit/arbeitsmedizinischer-und-sicherheitstechnischer-dienst

Unsere Kernaufgaben sind die Organisation des Arbeitsschutzes und die Gefährdungsbeurteilung. Über Vertragspartnerinnen und Vertragspartner können wir Ihnen die arbeitsmedizinische Betreuung anbieten.

Unsere Leistungen richten sich nach dem Leistungs-/Aufgabenkatalog der DGUV Vorschrift 2 für die Grund- und betriebsspezifische Betreuung. Die Ihnen entstehenden Kosten richten sich nach den Einsatzzeiten entsprechend der Eingruppierung nach DGUV Vorschrift 2. Diese und viele weitere Vorschriften finden Sie im Handbuch für das Verkehrsgewerbe.

Entsprechend den berufsgenossenschaftlichen oder staatlichen Vorgaben führt die SVG regional Ausbildungen und Schulungen durch. Angebote finden Sie über das SVG-Seminar Portal.

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