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LKW-Fahrverbotsregelung Deutschland und Europa

Letzte Änderung: 29.06.2023

LKW-Fahrverbotsregelung Deutschland


Fahrverbote an Sonntagen und an deutschen Feiertagen

Gemäß § 30 Abs. 3 und 4 StVO dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.


Ferienfahrverbot

Das Ferienfahrverbot für LKW geht aus der Ferienreiseverordnung hervor. Hiernach dürfen LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Lastkraftwagen mit Anhänger,  welche zum geschäftlichen Güterverkehr benutzt werden, vom 01. Juli bis zum 31. August an Samstagen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen nicht verkehren.  Eine Ausweichstreckenkarte finden Sie hier: https://www.bgl-ev.de/web/www.bgl-ev.de/web/fahrerinfos/ferienfahrverbot.htm


Übersicht der Feiertage:

DatumFeiertagFahrverbote
01. Januar 2022Neujahrgesamtes Bundesgebiet
06. Januar 2022Heilige Drei Königekein Fahrverbot
15. April 2022Karfreitaggesamtes Bundesgebiet
18. April 2022Ostermontaggesamtes Bundesgebiet
01. Mai 2022Tag der Arbeitgesamtes Bundesgebiet
26. Mai 2022Christi Himmelfahrtgesamtes Bundesgebiet
06. Juni 2022Pfingstmontaggesamtes Bundesgebiet
16. Juni 2022FronleichnamNur in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland
03. Oktober 2022Tag der deutschen Einheitgesamtes Bundesgebiet
31. Oktober 2022ReformationstagNur in den Bundesländern Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
01. November 2022AllerheiligenNur in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland
25. Dezember 20221. Weihnachtsfeiertaggesamtes Bundesgebiet
26. Dezember 20222. Weihnachtsfeiertaggesamtes Bundesgebiet


An allen hier nicht genannten Feiertagen gilt kein Feiertagsfahrverbot in Deutschland.


LKW-Fahrverbotsregelungen in Europa

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der LKW-Fahrverbotsregelungen in verschiedenen europäischen Ländern. Die Übersicht beinhaltet landesweit gültige Fahrverbote, z.B. an Sonntagen. Regionale Fahrverbote sind nicht enthalten.

Hinweis: Bitte informieren Sie sich über mögliche Ausnahmen in den jeweiligen Ländern.
 

Belgien

Für den Schwerlastverkehr besteht von Samstag, 12 Uhr, bis Sonntag, 24 Uhr, ein Fahrverbot.

Für den Schwerlastverkehr mit einer Breite über 4 m oder Länge über 30 m besteht in der Zeit von 6 bis 21 Uhr ein Fahrverbot. Auf Autobahnen mit durchgehend weniger als drei Spuren in eine Richtung besteht für den Schwerlastverkehr mit einer Breite über 3,5 m von 6 bis 21 Uhr ein Fahrverbot.


Dänemark

Ein Sonn- und Feiertagsfahrverbot besteht für den Güterverkehr nicht.

Im Zeitraum zwischen 15. Juni und 31. August können die Behörden bei Temperaturen von 25 Grad Celsius und mehr ein Fahrverbot von 12 bis 18 Uhr für Schwertransporte erlassen.


Frankreich

Samstags bzw. vor Feiertagen ab 22 Uhr bis Sonntag bzw. Feiertag 22 Uhr dürfen Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht geführt werden. Ausgenommen sind Sonderfahrzeuge und landwirtschaftliche Fahrzeuge. 

Dazu gilt an folgenden Samstagen von 7 bis 19 Uhr ein Fahrverbot:

  • 24. und 31. Juli.
  • 07., 14. und 21. August.


Italien

Für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t gilt an folgenden Terminen ein Fahrverbot:

  • An Sonntagen im Januar, Februar, März, April, Mai, Oktober, November und Dezember von 9 bis 22 Uhr.
  • An Sonntagen im Juni, Juli, August und September von 7 bis 22 Uhr.
  • An Feiertagen oder Tagen mit hohem Verkehrsaufkommen.


Luxemburg

Samstags und an Tagen vor Feiertagen ab 21:30 Uhr bis Sonntag bzw. Feiertag 21:45 Uhr dürfen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht mit oder ohne Anhänger über 7,5 t nicht geführt werden. Dies gilt für LKW, die aus Belgien oder Deutschland kommen und in Richtung Frankreich fahren.


Niederlande

Es besteht kein generelles Fahrverbot für den Straßengüterverkehr am Wochenende oder an Feiertagen. Bei schlechten Wetterbedingungen können Gefahrguttransporte untersagt werden.


Österreich

Für Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht, sowie für Lastkraftwagen mit Anhänger (wenn das Gesamtgewicht des LKWs oder des Anhängers über 3,5 t beträgt) gilt an folgenden Terminen ein Fahrverbot:

•    An Samstagen von 15 bis 24 Uhr.
•    An Sonn- und Feiertagen von 0 bis 22 Uhr.
 

Polen

Für Lastkraftwagen und Lastzüge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12 t gilt an Feiertagen von 8 bis 22 Uhr ein Fahrverbot. Bei einigen Feiertagen gilt auch bereits am Vorabend von 18 bis 22 Uhr ein Fahrverbot.

Dazu gibt es vom letzten Freitag im Juni bis zum Sonntag vor Beginn des Schuljahres Fahrverbote:

  • An Freitagen von 18 bis 22 Uhr.
  • An Samstagen von 8 bis 14 Uhr.
  • An Sonntagen von 8 bis 22 Uhr.


Portugal

Für Fahrzeuge über 3,5 t, die für Gefahrguttransporte eingesetzt werden, gilt an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 24 Uhr ein Fahrverbot.


Schweden

Es besteht kein generelles Fahrverbot für den Straßengüterverkehr am Wochenende oder an Feiertagen.
 

Schweiz

Für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t; Traktoren, Arbeitsmaschinen, Sattelkraftfahrzeuge und Gliederzüge mit über 5 t zulässigem Gesamtgewicht, sowie für LKW mit Anhänger über 5 t gilt an folgenden Terminen ein Fahrverbot (ausgenommen sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung, Camping- und landwirtschaftliche Fahrzeuge):

  • An Sonn- und Feiertagen von 0 bis 24 Uhr.
  • Nachts von 22 bis 5 Uhr.


Slowakei

Für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen mit über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht, sowie für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t, falls ein Anhänger oder Sattelauflieger mitgeführt wird, gilt an folgenden Terminen ein Fahrverbot:

  • An Sonn- und Feiertagen von 0 bis 22 Uhr.
  • An Samstagen vom 1. Juli bis 31. August von 7 bis 19 Uhr.


Tschechien

Für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen mit über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht, sowie für LKW und Spezialfahrzeuge mit Anhänger, deren Kraftfahrzeug das zulässige Gesamtgewicht von über 3,5 t übersteigt, gilt an folgenden Terminen ein Fahrverbot:

  • An Sonn- und Feiertagen von 13 bis 22 Uhr.

Dazu gibt es vom 1. Juli bis 31. August Fahrverbote:

  • An Freitagen von 17 bis 21 Uhr.
  • An Samstagen von 7 bis 13 Uhr.
  • An Sonn- und Feiertagen von 13 bis 22 Uhr


Alle Angaben ohne Gewähr


Zur Übersicht der aktuellen LKW-Feiertagsfahrverbote in Europa

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